Der Nahverkehrsplan dient als mittelfristige Planungsgrundlage im Öffentlichen Nahverkehr.
Das Personenbeförderungsgesetz PBefG und das Hessische ÖPNV-Gesetz fordern die Aufstellung von Nahverkehrsplänen. Dieser ist mindestens alle fünf Jahre zu überprüfen und gegebenenfalls fortzuschreiben.
Ein umfassendes Verfahren stellt sicher, dass alle relevanten Beteiligten in den Städten und Vertreter der zahlreichen gesellschaftlichen Interessengruppen in der Phase der Erstellung des Nahverkehrsplanes Einsicht bekommen und mitwirken können.
Der zurzeit gültige Nahverkehrsplan der MTV wurde 2005 beschlossen. Eine Fortschreibung ist in Vorbereitung. Die aktuelle Diskussion bewertet die Bedeutung des Nahverkehrsplans als verbindliche Planungsgrundlage unterschiedlich. So schwächt der aktuell vorliegende Entwurf zur Neufassung des PBefG die Bedeutung des NVP ab und weist ihm eher die Rolle einer Sammlung von Anregungen und Wünschen zum Nahverkehrsangebot zu. Das novellierte ÖPNV-Gesetz in Hessen unterstreicht die Bedeutung des NVP als Planungsgrundlage, sieht jedoch nur noch eine Überprüfung für alle fünf Jahre vor und erfordert keine turnusgemäße Neufassung oder Fortschreibung.