Suchbegriff
Bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 161 Hessisches Schulgesetz (HSchG) sind Schüler/-innen zur Erstattung der Fahrtkosten berechtigt:
Schüler der Grundstufe (Klasse 1-4)
Schüler der Mittelstufe (Sekundarstufe 1)
Schüler an Beruflichen Schulen
Wie funktioniert die Erstattung?
Jetzt fest im Fahrplan...