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Wann gilt die Ferienregelung bei der CleverCard?
Mit einer CleverCard können während der hessischen Schulferien einschließlich angrenzender Wochenenden und Feiertagen Schüler und Azubis im gesamten RMV-Gebiet unterwegs sein. An Schultagen ist die CleverCard nur innerhalb des gewählten Geltungsbereichs gültig.
Neu: Die CleverCard kann ab sofort schon am letzten Schultag vor den Ferien verbundweit genutzt werden.
Was ist ein Kombiticket?
Der RMV bietet für viele Veranstaltungen KombiTickets an, beispielsweise für die Frankfurter Buchmesse oder Spiele der Eintracht Frankfurt.
Das KombiTicket ist dabei RMV-Fahrkarte und Eintrittskarte in einem. Mit dem KombiTicket kommt man im RMV-Kerngebiet bequem und günstig zu der Veranstaltung hin und wieder zurück.
Welche Vorteile habe ich mit der RMV-ErlebnisCard?
Mit der RMV-ErlebnisCard können Sie bei über 140 Partnern im Rhein-Main-Gebiet spezielle Angebote wahrnehmen und dabei auch noch sparen.
Außerdem muss von Freitagabend ab 19.00 bis zum Betriebsschluss Sonntagnacht für die Fahrten zu zweit pro Fahrt nur noch eine Einzelfahrkarte für Erwachsene gekauft werden. Die zweite Person fährt kostenlos mit.
Inhaber von persönlichen Jahreskarten können die RMV-ErlebnisCard-Funktion auf ihrer Karte 2008 kostenlos freischalten lassen. Für alle anderen kostet sie 29,90 Euro und ist an vielen Ticketshops und Kartenvorverkaufsstellen erhältlich. Sie können sie auch bequem im Internet bestellen.
Weitere Informationen zur RMV-ErlebnisCard finden Sie auf der Interseite www.rmv-erlebniscard.de
Was ist eine Anschlussfahrkarte?
Wenn Sie mit Ihrer Zeitkarte (Jahres-, Monats- oder Wochenkarte) zu einem Ziel fahren möchten, das außerhalb des Geltungsbereichs Ihrer Fahrkarte liegt, dann können Sie eine Anschlussfahrkarte lösen. Anschlussfahrkarten sind für Erwachsene und Kinder erhältlich. Sie bekommen sie am Automaten und beim Busfahrer. Es gelten die gleichen Bestimmungen wie bei der Einzelfahrkarte.
Seit dem Fahrplanwechsel 2007 wurde die Regelung für den Kauf von Anschlussfahrkarten verbessert. Der Erwerb ist einfacher und für viele Fahrgäste günstiger. Am Fahrkartenautomaten muss das Fahrtziel angeben, dann bestätigen ob eine Anschlussfahrkarte gewünscht wird und für welche Preisstufe Ihre Zeitkarte ausgestellt ist.
Die Aufpreise der Anschlussfahrkarten werden nach der neuen Regelung nun differenzierter. Vorher wurde pauschal in 2-Euro-Schritten abgerechnet. Durch die genauere Abrechnung können viele Fahrgäste sparen. Außerdem können Anschlussfahrkarten jetzt mit Zeitkarten ab Preisstufe 1 gelöst werden.
So könnte ein Erwachsener als Inhaber einer Zeitkarte der Preisstufe 1 mit einer Anschlussfahrkarte für 3,10 Euro von Liederbach am Taunus nach Frankfurt fahren. Für nur 2.30 Euro fährt man mit einer Zeitkarte der Preisstufe 3. Für Kinder gelten natürlich auch hier die gesonderten Kindertarife.
Was ist das Premium-Angebot für die persönliche Jahreskarte?
Inhaber von Persönlichen Jahreskarten können künftig ein Premium-Angebot an Serviceleistungen in Anspruch nehmen: Die RMV-Erlebniscard zum kleinen Preis, RMVplus CarSharing und die Mobilitätsgarantie.
ErlebnisCard-Funktion
Um die Persönliche Jahreskarte attraktiver zu gestalten, wird sie zu einer „ErlebnisCard“ aufgewertet. Die neue Karte enthält einen Speicherchip. Mit ihr können ausgewählte Freizeitangebote zu besonderen Konditionen genutzt werden. Mehr Informationen unter www.erlebniscard.de.
RMVplus CarSharing
Über die Mehrwert Auto-Option erhalten Sie noch das Angebot RMVplus CarSharing. Bei CarSharing-Unternehmen book´n´drive buchen Sie ohne Anmeldekaution sowie ohne persönliche Erstanmeldung mit der book´n´driver-Karte online. Und dies zu attraktiven Tarifen.
Mobilitätsgarantie
Seit dem Fahrplanjahr 2005 gibt es eine Mobilitätsgarantie für Inhaber einer persönlichen, nicht übertragbaren Jahreskarte.
Bei größeren Störungen, die zu mehr als 20 Minuten Verspätung führen, übernimmt der RMV einen Teil der Kosten, die Ihnen für die Weiterfahrt entstehen. Dies gilt im Regionalverkehr innerhalb des Verbundgebiets, allerdings nicht bei höherer Gewalt wie Unwetter, Bombendrohungen, Streik oder Suizid.
Der Erstattungsanspruch besteht auch dann, wenn ein Kunde aufgrund einer Verspätung von mehr als 5 Minuten im Regionalverkehr sein Anschlussverkehrsmittel (auch Lokalverkehr) verpasst und sich dadurch seine Reisezeit um mehr als 20 Minuten verlängert.
Sie können zur Weiterfahrt die Züge des Fernverkehrs oder ein Taxi nutzen. Der Mehraufwand wird Ihnen bis zu einer Höhe von 15 Euro erstattet. Verpassen Sie den letzten fahrplanmäßigen Anschluss, erhöht sich der Anspruch auf 30 Euro.
Bitte füllen Sie das angefügte Erstattungsformular aus. Benötigt werden außerdem eine Kopie Ihrer persönlichen Jahreskarte und die Originalbelege der Weiterfahrt (Taxiquittung beziehungsweise IC/EC/ICE-Fahrschein). Erstattungen können nur erfolgen, wenn der Antrag innerhalb von vier Wochen nach dem Vorfall gestellt wurde. Nach Prüfung des Anspruchs erfolgt die Überweisung auf das angegebene Bankkonto. Eine Barauszahlung ist ausgeschlossen.
Damit Sie leichter erkennen können, ob die verspätete Bus- oder Bahnlinie zu den regionalen Verkehren gehört, anbei die regionalen Bahn- und Buslinien, die im Main-Taunus-Kreis verkehren:
Alle S-Bahn-Linien
RB-Linie 10: (Koblenz-)Wiesbaden-Frankfurt
RB-Linie 12: Königstein - Frankfurt
RB-Linie 13: Bad Soden - Frankfurt Höchst
RB-Linie 20: Limburg - Frankfurt
Buslinie 262: Wiesbaden - Hofheim
Buslinie 263: Hofheim - Kelkheim - Königstein
Buslinie 802: Königstein - Frankfurt Höchst
Buslinie 805: Königstein - Eppstein
Buslinie 68: Hochheim - Mainz - Klein-Winternheim
Wo gilt die Preisstufe 13 im Main-Taunus-Kreis?
Für Fahrten von und nach Wiesbaden gelten für unterschiedliche Haltestellen im Main-Taunus-Kreis verschiedene Preise. Diese Regelung entspricht dem RMV-Tarif nach einem Vertrag aus 2002 zwischen dem Verkehrsverbund Mainz-Wiesbaden (VMW) und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV).
Die Preisstufe 13 gilt für Fahrten von und zum Tarifgebiet 65 (Mainz – Wiesbaden) für alle Haltestellen in Hochheim (einschließlich Hochheimer Bahnhof) sowie Hochheim-Massenheim. In Hofheim-Wallau ist nur für folgende Haltestellen die Preisstufe 13 gültig: „Am Wickerbach“, „Ländcheshalle“, „Am Rheingauer Weg“, „Feuerwache“, „Herrngarten“ und „Wiesbadener Straße“.
An allen anderen Haltestellen in Wallau muss die Preisstufe 4 für Fahrten nach Wiesbaden gelöst werden. Auch für das Stadtgebiet Eppstein besteht keine Möglichkeit die Preisstufe 13 zu erwerben.
Welche Vorteile hat ein Jahresabonnent?
Zwei Monate geschenkt 10 Monate zahlen, aber 12 Monate fahren. Die Jahreskarte kostet das 10-fache der entsprechenden Monatskarte.
Mitnahmeregelung
Mit der Jahreskarte für Erwachsene können Sie täglich ab 19.00 Uhr einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder maximal 3 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) kostenlos mitnehmen.
An allen Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember gilt diese Mitnahmeregelung sogar ganztägig.
Auto-Option
Als RMV-Jahreskarten-Besitzer können Sie in Frankfurt, Offenbach und Hofheim einfach und ohne Kaution das CarSharing-Angebot der stadtmobil Rhein-Main GmbH nutzen. Damit können Sie individuell über ein Auto verfügen, ohne selbst eins zu besitzen.
Auch in Darmstadt, Wiesbaden, Gießen und Marburg haben Sie als Jahreskarten-Besitzer die Möglichkeit zum CarSharing.
Was mache ich, wenn ich meine Jahreskarte verliere?
Übertragbare Jahreskarten werden bei Verlust oder Unbrauchbarkeit nicht erstattet. Bei persönlichen Jahreskarten wird einmalig eine Ersatzkarte gegen eine Gebühr von 25 Euro ausgestellt.
Was ist eine 9-Uhr-Karte?
Die 9-Uhr-Karte, die der RMV zum Fahrplanwechsel am 12. Dezember 2004 einführte, ist eine kostengünstige Alternative zu den bisherigen Angeboten. Erhältlich sind die neuen Zeitkarten als persönliche Jahreskarte, die nicht übertragbar ist, sowie als übertragbare Monats- oder Jahreskarte, die auch an andere Nutzer ausgeliehen werden kann.
Wer auf Fahrten im morgendlichen Berufsverkehr verzichten kann und erst ab 9.00 Uhr Busse und Bahnen benötigt, spart 15 Prozent (Preisstufe 1), 20 Prozent (Preisstufen 2 bis 4) oder 25 Prozent (Preisstufen 5 bis 7) gegenüber den klassischen Zeitkarten.
Wie der Name bereits erklärt, wird das neue Sparticket montags bis freitags ab 9.00 Uhr morgens bis Betriebsschluss gültig sein. An Wochenenden und den gesetzlichen Feiertagen in Hessen gilt die neue Zeitkarte uneingeschränkt rund um die Uhr.
Die neue Karte wird ausgegeben für das gesamte Verbundgebiet sowie für die Übergangstarifgebiete zum Verkehrsverbund Rhein-Neckar (VRN), zum Nordhessischen Verkehrsverbund (NVV) und zur Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB). Keine Gültigkeit besitzt die 9-Uhr-Karte vorerst dagegen im Übergangstarif zum Rhein-Nahe-Nahverkehrsverbund (RNN).
Wer mit der 9-Uhr-Karte die 1. Klasse nutzen möchte, muss hierfür die regulären Zuschlagskarten erwerben. Die 9-Uhr-Karten gelten nicht in den Zügen des Fernverkehrs (IC/EC/ICE) und sind nicht mit Aufpreiskarten für den Fernverkehr kombinierbar.
Wann löse ich eine Großgruppenfahrkarte?
Für alle Gruppen ab 10 Personen gibt es die RMV-Großgruppenfahrkarte. Der Preis der Gruppenfahrkarte wird individuell berechnet, da sich der Fahrpreis nach der genauen Teilnehmerzahl und dem Fahrtziel richtet.
Daher bitten wir Sie, sich rechtzeitig einige Tage vor der geplanten Fahrt an das ServiceBüro der MTV zu wenden- persönlich, per E-Mail an info@mtv-web.de oder telefonisch unter 0180-3332233.
Was bedeutet Mitnahmeregelung?
Mit der Wochen-, Monats- und Jahreskarte für Erwachsene können Sie täglich ab 19.00 Uhr einen Erwachsenen und entweder alle eigenen Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) oder maximal 3 Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren (einschließlich) kostenlos mitnehmen.
An allen Samstagen, Sonntagen, gesetzlichen Feiertagen in Hessen sowie am 24. und 31. Dezember gilt diese Mitnahmeregelung ganztägig. Bei Tageskarten, JobTickets, SemesterTickets und den Zeitkarten des Ausbildungstarifes gibt es diese Regelung nicht.
Wann kann ich meine Anschrift für mein Jahresabo ändern?
Änderungen der Anschrift, Bankverbindung oder der gewünschten Tarifgebiete etc. sind jeweils zum Monatsersten des Folgemonats möglich, stets vorausgesetzt, dass die Informationen Ihrem Verkehrsunternehmen schriftlich bis spätestens zum 10. des jeweiligen Vormonats vorliegen.
Wann endet mein Jahresabo?
Ein Abonnement, das nicht fristgerecht vor Ablauf des Zwölfmonatszeitraums gekündigt wird, verlängert sich um ein weiteres Jahr.
Bei einer übertragbaren Jahreskarte, können Sie Ihren Vertrag vor Ablauf der Gültigkeitsdauer kündigen, vorausgesetzt Sie können uns alle Monatskarten, die Sie nicht mehr nutzen wollen, rückerstatten.
Übergangsfahrkarten zum Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund (RNN)
Im Übergangsverkehr zwischen RNN und RMV (ohne Tarifgebiet 65) können ausgewählte Verkehrsbeziehungen mit nur einer Fahrkarte befahren werden. Hierfür werden im einbezogenen RNN-Bereich fiktive RMV-Tarifgebiete ausgewiesen. Dieses sind die in den ersten beiden Stellen eine 68 oder 69 führenden A-Tarifgebiete. Es kommen die aus der Anlage „RMV-Regionalmatrix“ entnehmbaren Preisstufen und Tarifgebiets-Kombinationen zur Anwendung. In allen Fällen können jeweils die gesamten bezahlten Tarifgebiete befahren werden.
Der Übergangs-Verkehr gilt maximal bis zur Preisstufe 6 und einer speziellen Übergangs-Preisstufe 17. RMV-Fahrkarten der Preisstufe 7 haben in den Übergangs-Tarifgebieten des RNN keine Gültigkeit.
Es kommen in allen Fällen Preise und Fahrkarten-Angebote des RMV zur Anwendung. SemesterTickets, JobTickets und KombiTickets sind – soweit nicht besonders geregelt – im Übergangsverkehr nicht gültig. Soweit im Übergangsverkehr auf Schienen-Verkehrs-Produkten (ohne U-Bahn und Straßenbahn) die Preisstufe 45, 5, 6 oder 17 benötigt wird, können auch Einzelfahrkarten für Erwachsene und Kinder mit 25% ermäßigten Regelpreisen in Verbindung mit der BahnCard genutzt werden.



