Schulpflichtige bis einschließlich 14 Jahren. Ab 15 Jahren Schülerinnen und Schüler (auch Gast-/Austauschschüler) öffentlicher, staatlich genehmigter oder staatlich anerkannter privater Schulen beim Besuch allgemeinbildender Schulen oder berufsbildender Schulen (Berufs-Fachschulen, Fachoberschulen) sowie Personen, die an einer Volkshochschule oder einer anderen Einrichtung der Weiterbildung Kurse zum nachträglichen Erwerb des Haupt- oder Realschul-Abschlusses im Vollzeitunterricht besuchen.
... Folder CleverCard für Schüler (PDF) 
Auszubildende können die CleverCard ab dem 1. Januar 2008 ebenfalls erwerben. Sie benötigen einzig einen Ausbildungsnachweis mit noch mindestens halbjähriger Gültigkeit.

Die Kundenkarte enthält persönliche Angaben über den Schüler sowie alle wichtigen Informationen zur Wegstrecke und Preisgruppe.

Die Wertmarke bzw. die Monatsmarke gilt nur im aufgedruckten Zeitraum. Nur die Kundenkarte plus Monatsmarke bilden die gültige CleverCard.