
Einzelfahrkarten sind für Erwachsene und Kinder im Alter von 6 bis 14 Jahren
(einschließlich) erhältlich.
Kinder bis 5 Jahre (einschließlich) fahren im RMV - in Begleitung einer mindestens 6-jährigen Person - kostenlos.
Mit einer Einzelfahrkarte können Sie eine Fahrt durchführen und in Richtung des Fahrtziels beliebig oft umsteigen - allerdings nur mit dem
nächstmöglichen Anschluss.
Rück- und Rundfahrten sowie Fahrt- Unterbrechungen, z. B. für Besorgungen, sind nicht zugelassen. Der Kauf einer Einzelfahrkarte berechtigt nur zum sofortigen Fahrtantritt. Einzelfahrkarten sind nach Fahrtantritt nicht
mehr übertragbar.
Im Tarifgebiet
Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) fahren Sie mit Einzelfahrkarten außerhalb der Verkehrsspitzenzeit zu einem ermäßigten Fahrpreis. Als Verkehrsspitzenzeit gilt der Zeitraum von 6 bis 9 Uhr und 16 bis 18.30 Uhr an allen Tagen von Montag bis Freitag mit Ausnahme der Feiertage. Als Feiertage gelten hierbei alle gesetzlichen Feiertage in Hessen sowie der 24. und 31. Dezember. Einzelfahrkarten der Preisstufe 3 mit Gültigkeit in Frankfurt am Main (Tarifgebiet 50) berechtigen nicht zur Fahrt zum Flughafen Frankfurt (Tarifgebiet 5090).